AGB’s für Seminare und Workshops

Zentrum Leuchtspuren

Cornelia Nabers
Westring 18
48683 Ahaus-Ottenstein
Telefon 02561-86242
Mail: Info@leuchtspuren.com

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AGB’s für Seminare und Workshops

Die Teilnahme an diesem Seminar geschieht in Eigenverantwortlichkeit. Nach schriftlicher Anmeldung wird ein Bestätigungsschreiben zugesandt. Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und gilt für die gesamte Ausbildung.

Die Teilnahmegebühr für das jeweilige Seminar richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der Seminarleiterin- zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Barzahlung, in Ausnahmefällen per Überweisung nach mündlicher Absprache oder sofern in der Seminarbeschreibung angekündigt seiner Zahlungspflicht nachkommen.

Die Seminarleiterin behält sich vor, bis 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung abzusagen, wenn das Buchungsaufkommen für diese Ausbildung zu gering ist. Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Seminarleiterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Nur in persönlicher Absprache mit der Seminarleiterin, wird im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt (Bahnstreik ect.)  die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung gestellt.

Allgemein gilt:

Bei Absage ab 4 Wochen vor Seminarbeginn mit mehreren Modulen -wie System-Coach oder spirituelle Heilerausbildung – wird eine Ausgleichszahlung von 200 Euro erhoben. Ab 2 Wochen vor Seminarbeginn beträgt die Gebühr bei Tages-Seminaren und Workshops 50%. Bei Nichterscheinen ohne Absage beträgt die Stornogebühr immer 100%.

Bei Seminarblöcken die als ganzes verbindlich gebucht werden (z. B. bei der Ausbildung zum Systemcoach) beträgt die Stornogebühr 100% der gesamten Ausbildung oder das Stellen einer Ersatzperson ab dem 1.Modul.

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Ein Teilnehmer verhält sich auch vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Seminarleiterin vor, den Teilnehmer von der Ausbildung auszuschließen und die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

Sollte die Gruppenenergie durch Unstimmigkeiten und emotionalen Barrieren durch einen Teilnehmers begrenzt oder gestört werden, behält sich die Seminarleiterin vor, den Teilnehmer vorzeitig aus der Gruppe zu entlassen.